GENERALPLANUNG
Selbst bei mittelkomplexen Bauvorhaben erfährt jeden beim Durchlesen einer Baureklame über die Unzahl an Spezialisten und entsprechenden Leistungen. Durch die Vervielfachung von Baubeteiligten nimmt auch der Organisationsaufwand deutlich zu. Die Schnittstellen zwischen beauftragten Planenden werden immer komplexer und die Koordinationsaufwendungen entsprechend grösser. Das fristgerechte Treffen von kundenrelevante Entscheidungen erschwert sich zugleich und damit die Haftungsrisiken zu Lasten der Bauherrschaft bei der rechtszeitigen Beauftragung von Fachplaner sowie deren inhaltlichen Übereinstimmung.
LÖSUNGSANSATZ
Die Generalplanung bietet dem Bauherrn die Möglichkeit den Ablauf von komplexe Bauvorhaben zu optimieren. Der Generalplaner übernimmt Bauherrenaufgaben zur Projektsteuerung. Er verhandelt und unterschreibt einzelnen Fachplanerverträge sowie rechnet deren Leistungen ab.
Erfolgt die Generalplanung durch eine Planungsgemeinschaft, reduziert sich das Potenzial für Konflikte und bleibt trotzdem eine gewisse Flexibilität in der Wahl des Planungsteams sowie Zugang zu den einzelnen Planenden offen.
RESSOURCENEINSPARUNGEN
Das Abschliessen eines Generalplanervertrags vereint planerische Beiträge in einem Mandat und optimiert die Kommunikation. Mit dem Generalplaner als Verantwortlicher für die gesamte Planung und einziger Ansprechpartner für Bauherrn, ist eine einfachere Steuerung vom Projekt wieder möglich. Ein Vertrag und ein Ansprechpartner bringt rechtliche und administrative Vereinfachung mit sich, was gleich zu Ressourceneinsparungen führt. Der Auftraggeber kann sich auf das Wesentliche konzentrieren und eine einfachere Überwachung vom Planungsablauf sowie seine Übereinstimmung mit den Projektzielen erlangen.